Allgemeine Geschäftsbedingungen
www.mb-tuning-online.de
MB Tuning
Martin Blechschmidt
Bergstrasse 16
85567 Grafing bei München
1. Geltung der Bedingungen
Die nachstehenden Lieferbedingungen gelten für alle aktuellen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich abgeändert oder ausgeschlossen werden. Veränderte Bedingungen des Kunden sind nur verbindlich, wenn sie von Fa. MB Tuning (Im folgenden MB Tuning genannt) schriftlich bestätigt werden.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote von MB Tuning sind freibleibend. Telefonische, schriftliche als auch mündliche Aufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der fernschriftlichen Bestätigung durch MB Tuning. Dieses gilt auch bei Abänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden. Diese werden nur dann wirksam, wenn MB Tuning dem Kunden die Inhalte schriftlich bestätigt. MB Tuning erhält im Auftragsfall die Ermächtigung vom Kunden Probefahrten mit dem Kundenfahrzeug durchführen zu dürfen.
3. Preise
Preise verstehen sich inklusive der am Tage gültigen Mehrwertsteuer, inkl. Verpackung, Versicherungen und sonstige Versandkosten.
4. Zahlungsbedingungen, Zahlung per Vorkasse
MB Tuning akzeptiert ausschließlich Vorkasse als Zahlungsmethode. Den Rechnungsendbetrag zahlen Kunden sofort nach Zusendung der MB Tuning Auftragsbestätigung ohne Abzug auf das in der Auftragsbestätigung definierte Konto ein. Sobald der komplette Betrag auf dem Konto verbucht wurde, wird der Kundenauftrag aktiviert und die Ware geht in den Versand.
5. Liefertermin, Verzug, Leistungs- und Nachfrist
Der Kundenauftrag wird innerhalb von fünf Tagen nach Zahlungseingang an die vom Kunden gewünschte Lieferadresse versendet. MB Tuning kommt in Verzug , wenn der Kunde nach berschreiten des vereinbarten Liefertermins eine Mahnung ausspricht. Eine Verschiebung des vereinbarten Liefertermins durch MB Tuning ist in begründeten Fällen um 2 Wochen möglich. In Ausnahmefällen ann diese Frist erneut um 2 Wochen verlängert werden. Setzt der Kunde MB Tuning eine Nachfrist, darf diese 2 Wochen nicht unterschreiten. Sollte die Bestellung nicht lieferbar sein, so hat MB Tuning dies ohne schuldhafte Verzögerung dem Kunden mitzuteilen. Von der Lieferpflicht kann sich MB Tuning durch Erklärung der Nichtlieferbarkeit innerhalb von fünf Tagen nach Vertragsschluss lösen. Dabei werden geleistete Zahlungen des Kunden zurückerstattet.
6. Widerrufsrecht
Das nachfolgende Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die vom Kunden bestellte Ware für kundeneigene gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit verwendet werden soll. Kunden können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen, in Textform durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt der AGBs in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Wa re beim Kunden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
MB Tuning
Martin Blechschmidt
Bergstrasse 16
85567 Grafing bei München
E-Mail: info@mb-tuning-online.de
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Kann der Kunde MB Tuning die empfangene Leistung sowie Nutzungen nicht oder teilweise nicht, oder nur in verschlechtertem Zustand herausgeben, muss der Kunde MB Tuning insoweit Wertersatz leisten. Kunden tragen die Kosten der Rücksendung. Erstattung von Zahlungen werden durch MB Tuning innerhalb von 30 Tagen erfüllt.
7. Besondere Hinweise zu TÜV Abnahme, -Gutachten, Allgemeine Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz
Durch MB Tuning-Motoroptimierungen (Chiptuning) erlischt an Kundenfahrzeugen die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Dies hat die Konsequenz, dass das Fahrzeug infolge der Veränderungen nicht mehr der StVZO entspricht und nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden darf. Der Kunde hat die technische Abnahme durch den TÜV in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung zu organisieren. Ebenfalls ist dem Kunden bekannt, dass ohne allgemeine Betriebserlaubnis auch kein Versicherungsschutz besteht. Falls vertraglich die Zurverfügungstellung oder Lieferung eines TÜV-Gutachtens oder sonstiger technischerErklärungen zur Erleichterung der Eintragung von Veränderungen in den Fahrzeugbrief vereinbart wurde, stellt dies ausdrücklich keine Garantie dar, dass auch tatsächlich eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere durch den TÜV oder eine andere technische Organisation erfolgt. Das TÜV Gutachten stellt insbesondere keine Motor- oder Fahrzeuggarantie oder die Zusicherung der Verwendbarkeit oder Tauglichkeit des Produkts oder der Leistung im vom Kunden vorgesehenen Land dar. MB Tuning ist angesichts der Produkt- und ausstattungsbezogenen Vielfalt im Fahrzeugbereich außerstande, sämtliche Eigenschaften auf Kompatibilität zu überprüfen und zu gewährleisten. Eine Tauglichkeit zur Abnahme durch den TÜV ist nicht vereinbart. MB Tuning übernimmt keine Haftung für Schäden, die beim Fahrzeugbetrieb eines veränderten Fahrzeuges ohne Allgemeine Betriebserlaubnis und/oder ohne Versicherungsschutz entstehen.
8. Gewährleistung, Haftungsausschluss, Schadensersatz
Bei Versand bestellter Waren durch den Kunden gilt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort nach Erhalt in Anwesenheit des Mitarbeiters des Versanddienstleisters auf Transportschäden zu überprüfen. Schäden an der Verpackung hat sich der Kunde sofort vom Transporteur bescheinigen zu lassen. Verpackungen und Versandpapiere sind aufzubewahren. Weiterhin ist der Kunde verantwortlich die Lieferung nach Eintreffen auf Mangel, Falschlieferung, Mengenabweichungen und dergleichen sofort zu prüfen. Falschlieferungen, Mengenabweichungen und Transportschäden müssen innerhalb von fünf Tagen mitgeteilt werden, bei Kaufleuten innerhalb von 24 Stunden. Garantieumtausch erfolgt nur nach besonderer Vereinbarung. Dieser kann nur dann erfolgen, wenn die Ware in der Originalverpackung mit Zubehör inklusive der Rechnung bzw. des Lieferscheins an MB Tuning gesandt wird. Eine detaillierte schriftliche Beschreibung des Mangels ist vom Kunden beizufügen. Bei einem Mangel hat MB Tuning das Recht auf Nachbesserung oder Nachlieferung. Scheitert die Nachbesserung nach dreimaligem Versuch, wofür angemessene Zeit und Gelegenheit bestanden haben muss, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Räumt der Kunde die Gelegenheit zur Nachbesserung nicht ein, verliert er den Anspruch auf Gewährleistung. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Einheiten, treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Unsachgemäße Benutzung und Lagerung, Fremdeingriffe und das Öffnen von Geräten und abgeschlossenen Bauteilen haben den Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen zur Folge. Austauschteile gehen in das Eigentum von MB Tuning über. Die Haftung für Schäden aus Serviceleistungen mit Ausnahme vorsätzlicher oder grob fahrlässig verursachter Schäden ist ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche im Rahmen der Gewährleistung wegen Mangelfolgeschäden, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, wenn nicht Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegen und sie sind ferner auf den Wert der gelieferten Ware beschränkt. Vor dem Hintergrund, dass jedes gebrauchte Fahrzeug eigene Charakteristika, einschließlich etwaiger Funktionsmängel entwickelt, kann eine leistungssteigernde Wirkung der Tuningmaßnahmen nicht garantiert werden. Zugleich kann ein negativer Einfluss auf anderweitige Funktionen des Fahrzeugs nicht ausgeschlossen werden. Schäden an anderen Fahrzeugteilen, die durch den Einbau der Tuningmaßnahmen bedingt sind, sind von jeglicher Haftung ausgenommen. Gewährleistungsansprüche auf MB Tuning Artikel erlöschen, wenn der Kunde die Tuningmaßnahmen von MB Tuning verändert oder in einer Weise benutzt, die nicht im Zusammenhang mit dem ordnungsgemäßen Einbau und der ordnungsgemäßen Bedienung stehen. Hierzu zählen insbesondere technische Diagnosemaßnahmen und mechanische Einwirkungen auf die Tuningboxen und Steuergeräten. Als nicht ordnungsgemäße Bedienung sind auch solche mechanischen Einwirkungen zu verstehen, die durch Überlastung z. B. im Rennsport entstehen.
9. Garantie und erhöhter Materialverschleiß
MB Tuning übernimmt eine Gewährleistung von 12 Monaten ohne Kilometerbegrenzung ab Auslieferung für die von MB Tuning gelieferten Teile. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere am Steuergerät, am Motor oder sonstigen Fahrzeugaggregaten und Teilen, Ausbau- und Einbaukosten, sowie Schäden, die nicht den Liefergegenstand betreffen (insbesondere Mangelfolgeschäden, seien sie materieller oder immaterieller Art), sind soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen. Es werden des Weiteren Mangelfolgeschäden aus positiver Vertragsverletzung oder aufgrund Gewährleistungsrecht im gesetzlichen Rahmen ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die Geltungmachung von Nutzungsausfall und entstandenen Mietwagenkosten. Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl von MB Tuning in einer Werkstatt am Standort von MB Tuning durch kostenlosen Ersatz oder kostenlose Nachbesserung der Teile, die von MB Tuning als fehlerhaft anerkannt sind, beschränken sich aber auf die von MB Tuning gelieferten Teile. Ersetzte Teile werden Eigentum von MB Tuning. Für die bei der Nachbesserung oder Mängelbeseitigung eingebauten Teile wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des Kaufgegenstandes Gewähr aufgrund des Vertrages gewährleistet. Der Nachweis der Fehlerhaftigkeit der von MB Tuning eingebauten Teile ist vom Kunden zu führen. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden wird darüber hinaus nicht übernommen, wenn diese in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, daß ein Fehler eines von MB Tuning eingebauten Teils nicht unverzüglich angezeigt und Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben worden ist, oder Wartungsvorschriften nicht beachtet worden sind, oder in das Fahrzeug von MB Tuning nicht genehmigte Teile eingebaut worden sind, oder die von MB Tuning eingebauten Teile in ein anderes Fahrzeug eingebaut wurden.
10. Erhöhter Materialverschleiß
Durch Tuningmaßnahmen erhöht sich aufgrund der höheren Belastung der Verschleiß der Fahrzeugteile.
11. Software
Der Kunde hat ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht, d. h. der Kunde darf die MB Tuning Software weder kopieren noch Dritten zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen, schriftlichen Vereinbarung die vorab durch MB Tuning erstellt werden muss. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in Höhe der Marktpreise, der von MB Tuning angebotenen Software.
12. Verlust der Fahrzeug-/Herstellergarantie
Durch den Einbau einer Tuningmaßnahme erlöschen Herstellergarantie und Gewährleistungsansprüche in Bezug auf das veränderte Fahrzeug. Hierfür kann MB Tuning nicht haftbar machen.
13. Aufrechnung
Die Aufrechnung auf Grund von Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
14. Gerichtsstand
Für die Garantiebedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen MB Tuning und dem Garantienehmer gilt deutsches Recht. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen mit Kaufleuten und solchen Garantienehmern, die ihren Wohnsitz im Ausland haben ist ausschließlich Ebersberg Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Garantienehmer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
MB Tuning
Stand 03/2015